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Ist ein Thema, über das man immer wieder etwas schreiben kann. Er tritt einfach zu häufig auf, immer noch. Ob die Gründe in fehlerhafter Bauweise, mangelnder Ausführung oder in falschem Nutzerverhalten zu suchen sind, alles ist möglich. Jede dritte bis vierte Wohnung in Deutschland ist oder war schon einmal von Feuchteschäden. In Gebäuden also falsch zu laufen, wenn in den letzten Jah.
Später werden hier ein paar private Blogs von uns betrieben. In wie weit wir davon welche öffentlich frei geben, wird die Zukunft zeigen.
Entbehrlichkeit der Abnahme für Fälligkeit des Werklohns. 1 Die Fälligkeit des Werklohnanspruchs setzt auch nach einer Kündigung des Bauwerkvertrages grundsätzlich die Abnahme bzw.
Der Bedarf nach zukunftsweisenden Wohnformen, barrierefreien Quartieren und assistiven Technologien steigt. Ursache ist maßgeblich der demografische Wandel, also die alternde und gleichzeitig schrumpfende Bevölkerung. Die Folgen dieser gesellschaftlichen Veränderung bieten großes Potenzial für ein mittel- und langfristiges Umdenken genauso wie für ein neues interdisziplinäres Wirtschaftssegment.
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de informiert Sie als Baufachmann, insbesondere als Bauleiter, über wichtige Themen rund um die Berufspraxis der Bauleitung. Für Ihre tägliche Arbeit auf der Baustelle haben wir aus unserem Verlagsprogramm das passende Know-how für Bauleiter. Die Webseite bietet Ihnen außerdem praxisgerechte Arbeitshilfen zum kostenfreien Download.
Anschauliche Fachbücher mit Online-Aktualitätsservice und Newsletter. Die Verantwortung der Architekten für die rechtssichere Planung und Ausführung eines Bauwerkes wird stetig größer. Dazu müssen baurechtliche Vorgaben des Bundes und der Länder korrekt ausgelegt und in die Praxis umgesetzt werden. Auszug aus Landesbauordnung Baden-Württemberg im Bild. Aktualitätsservice und Newsletter für Buchkäufer. Bis zur nächsten Auflage auf dem aktuellen Stand.
Zu wessen Lasten geht die Lückenhaftigkeit eines Leistungsverzeichnisses? Es ist zu unterscheiden zwischen dem vertraglich geschuldeten Erfolg und dem vertraglich vereinbarten Leistungssoll. Letzteres ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis, welches dem Angebot zu Grunde liegt. Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muss recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit, doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine.